Bauverwaltungs- und Umweltamt

Dienstleistungen

Für Informationen zur Wohnraumförderung können Sie hier bequem einen Termin im Bauverwaltungs- und Umweltamt vereinbaren.

Zuständigkeit

  • Sie möchten ein Haus im Stadtgebiet Coburg bauen oder erwerben.
  • Sie möchten Ihren Eigenwohnraum im Stadtgebiet Coburg an die Belange von Menschen mit Behinderung anpassen.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für alle Haushaltsangehörigen
  • Objektunterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich ggf. bitte im Vorfeld im Bauverwaltungs- und Umweltamt unter 09561/89-1605 oder 09561/89-2602.

Bitte senden Sie uns vorab die Unterlagen per Post oder E-Mail zu.

Weiter Informationen über die Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt finden Sie unter www.BayernLabo.de.

Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins können Sie hier bequem einen Termin im Bauverwaltungs- und Umweltamt vereinbaren.

Zuständigkeit

  • Sie haben eine bestimmte (gezielte) Wohnung angeboten bekommen. (Lage usw. steht fest) oder
  • Sie wohnen im Stadtgebiet Coburg und möchten eine Wohnung innerhalb Bayern beziehen (allgemein – Lage usw. steht nicht fest).

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen
  • Wohnungsangebot, wenn vorhanden

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich ggf. bitte im Vorfeld im Bauverwaltungs- und Umweltamt unter 09561/89-1605 oder 09561/89-2602.

Bitte senden Sie uns vorab die Unterlagen per Post oder E-Mail zu.

Kosten

Für den Wohnberechtigungsschein fallen Gebühren an.

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit unserem Bauverwaltungs- und Umweltamt:

09561/89-1601

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Der Widerruf erfolgt vorzugsweise durch eine E-Mail an folgende Stelle:
Stadt Coburg, Bauverwaltungs- und Umweltamt, Steingasse 18, 96450 Coburg, bauverwaltungs-und-umweltamt@coburg.de.

Nach Eingang des Widerrufs der Einwilligung bei uns werden die von Ihnen stammenden Daten unverzüglich gelöscht.