Einwohneramt

Ausländerbehörde

Dienstleistungen

Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis können Sie hier bequem einen Termin im Einwohneramt, Ausländerbehörde vereinbaren.

Benötigte Unterlagen

Bitte vergessen Sie nicht, die folgenden Unterlagen mit zu Ihrem Termin zu bringen:

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich ggf. bitte im Vorfeld bei der Ausländerbehörde.

Für die Abholung einer ausländerrechtlichen Bescheinigung können Sie hier bequem einen Termin im Einwohneramt, Ausländerbehörde vereinbaren.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie hier bequem einen Termin im Einwohneramt, Ausländerbehörde vereinbaren.

Benötigte Unterlagen

Bitte vergessen Sie nicht, die folgenden Unterlagen mit zu Ihrem Termin zu bringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die letzten 3 Einkommensnachweise (bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über monatl. Nettoeinkommen)
  • Mietvertrag (bei Eigentum: Kauf- oder Notarvertrag)
  • Angaben zum Gast/zu den Gästen: Geburtsdatum, -ort, Name/Vorname, Adresse…
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Besuchers

Kosten

Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung fällt eine Gebühr von 29 € an.

Für die Beantragung der Änderung einer Wohnsitzauflage in Zusammenhang mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie hier bequem einen Termin im Einwohneramt, Ausländerbehörde vereinbaren.

Benötigte Unterlagen

Bitte vergessen Sie nicht, die folgenden Unterlagen mit zu Ihrem Termin zu bringen:

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich ggf. bitte im Vorfeld bei der Ausländerbehörde.

Für die Beantragung bzw. Übertragung eines Zweckwechsels in Zusammenhang mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie hier bequem einen Termin im Einwohneramt, Ausländerbehörde vereinbaren.

Benötigte Unterlagen

Bitte vergessen Sie nicht, die folgenden Unterlagen mit zu Ihrem Termin zu bringen:

  • Gültiger Pass sowie Passbild

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich ggf. bitte im Vorfeld bei der Ausländerbehörde.

Sie möchten einen Termin zur Abholung eines Aufenthaltstitels vereinbaren, dann wenden Sie sich am besten an unsere Servicestelle.

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit unserer Ausländerbehörde:

09561/89-1361

Wichtiger Hinweis
In den Dienstgebäuden der Stadt Coburg gilt ab 24. Januar 2022 die sog. 3G-Regel. D.h. sie benötigen einen Impf- oder Genesenennachweis (z.B. Corona-Warn-App, Covpass-App, Impfpass, ...) oder einen aktuellen Schnelltest einer offiziellen Teststelle. Bitte bringen Sie immer auch einen amtlichen Ausweis zu Ihrem Termin mit. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen (hier reicht die Vorlage des Schüler*innenausweises aus).

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Der Widerruf erfolgt vorzugsweise durch eine E-Mail an folgende Stelle:
Stadt Coburg, Einwohneramt - Ausländerbehörde, Rosengasse 1, 96450 Coburg, auslaenderbehoerde@coburg.de.

Nach Eingang des Widerrufs der Einwilligung bei uns werden die von Ihnen stammenden Daten unverzüglich gelöscht.