Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie hier bequem einen Termin im Einwohneramt, Abteilung Migration und Staatsangehörigkeitsrecht vereinbaren. Bitte geben Sie immer an, dass es sich bei dem Termin um eine Verpflichtungserklärung handelt!
Benötigte Unterlagen
Hier finden Sie eine „Checkliste“ für die vorzulegenden Unterlagen bzw. Nachweise:
- Nationalpass/-pässe bzw. Personalausweis/e des Gastgebers – in Kopie
- Leserliche Passkopien von den Personen, die eingeladen werden (Gäste)
- Beiligendes Antragsformular vollständig ausgefüllt u. unterschrieben
- Wenn der Verpflichtungsgeber verheiratet ist:
Beiliegende Erklärung Ehe vollständig ausgefüllt – dieses Formular ist erst hier vor Ort von beiden Ehepartnern zu unterschreiben
- Beiliegende Erklärung Unterhalt u. Darlehen vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Beiliegendes Belehrungsformular unterschrieben
- Beiliegendes Belehrungsformular zur Nutzung der Antragsdaten
- Arbeitsvertrag des Gastgebers – in Kopie
- Aktuelle Verdienstbescheinigung von allen Einkommen der letzten 3 Monate – in Kopie
- Bei Selbstständigen:
Letzer Einkommensteuerbescheid oder Betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 3 Monate – in Kopie
- Nachweis über eventuelle Einkünfte aus Vermietung (anhand Kontoauszug)
- Mietvertrag m. Angabe der Wohnungsgröße oder Nachweis über Wohneigentum – in Kopie
Wichtige Hinweise:
Die Abgabe des Antrages muss immer persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Bei nicht ausreichendem Einkommen kann gegebenenfalls eine Bankbürgschaft (Sperrkonto) vorgelegt werden.
Bei Verheirateten müssen beide Ehepartner zur Antragsabgabe anwesend sein (58,- €).
Die o.g. Nachweise / Unterlagen sind zum Termin vorzulegen (nicht vorab per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden).
Kosten
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung fällt eine Gebühr in Höhe von 29 € und bei Ehegatten in Höhe von 58 € an.
Beantragung
Bitte beachten!
Die persönliche Vorsprache ist in der Abteilung Migration und Staatsangehörigkeitsrecht ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe möglich. Ohne einen Termin können wir Ihr Anliegen leider nicht bearbeiten. Bitte nutzen Sie vorab unsere Online-Terminvergabe oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
Um Sie an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/-in weiterleiten zu können, benötigen wir den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens: